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Pütz, Philipp
Staatliche Einflussnahme auf Unternehmen der Privatwirtschaft: Vom Anteilseigentum, der Wettbewerbsfreiheit und Goldenen Aktien
Insbesondere eine Untersuchung der Finanzmarktstabilisierungsgesetze und des VW-Gesetzes
Kovac, J.
978-3-8300-6593-7
1. Aufl. 2012 / 372 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Studienreihe Wirtschaftsrechtliche Forschungsergebnisse. Band: 167

Opel vor der Insolvenz, Banken in der Krise, Schaeffler überhebt sich bei der Übernahme von Continental… Wer kann in diesen Situationen helfen, wenn der Markt lebensrettende Maßnahmen für kriselnde Unternehmen versagt? Nicht selten wird der Ruf nach einer Rettung durch einen Staatseinstieg l. Denn trotz unserer marktwirtschaftlichen Ordnung sind staatliche Einflüsse auf ökonomische Prozesse in Deutschland allgegenwärtig. Auch öffentliche Unternehmensbeteiligungen werden wie selbstverständlich hingenommen.
Vom rechtlichen Standpunkt aus ist die staatliche Intervention jedoch in vielfältiger Weise besonders fragwürdig. Der Verfasser untersucht daher in seinem Werk die Voraussetzungen und Grenzen für verschiedenste Formen staatlicher Einflussnahme auf Unternehmen der Privatwirtschaft. Hierbei gelangt er zu dem Ergebnis, dass unsere Rechtsordnung die wirtschaftliche Betätigung als originär private Aufgabe einordnet und jede staatliche Wirtschaftsteilnahme einer Rechtfertigung bedarf.

Beispielhaft untersucht der Verfasser zwei aktuelle Fälle staatlicher Unternehmensbeteiligung, die völlig unterschiedlich motiviert sind und letztlich auch völlig unterschiedliche rechtliche Fragen aufwerfen: Zum einen wird die zwangsweise Verstaatlichung von Banken im Zuge der Finanzkrise 2008/09 kritisch unter die Lupe genommen und zum anderen die vor allem europarechtlich zweifelhafte Beteiligung des Landes Niedersachsen an der Volkswagen AG.
Immer neue Wellen der Eurokrise bedrohen sowohl Banken als auch Unternehmen der Realwirtschaft. Es wird offenbar, dass auch in Zukunft wieder der Staat als Kriseninvestor gefragt sein wird. Dann jedoch gilt es, Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen, wie sie der Verfasser aufzeigt.