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Bracksiek, Tim
Der steuerliche Querverbund kommunaler Wirtschaftseinheiten
Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben für steuerliche Subventionen
Kovac, J.
978-3-8300-6260-8
1. Aufl. 2012 / 312 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Steuerrecht in Forschung und Praxis. Band: 90

Die Besteuerung der öffentlichen Hand wird nicht zu Unrecht als einer der anerkanntesten Irrgärten des deutschen Steuerrechts bezeichnet. Insbesondere die steuerliche Zusammenfassung von gewinnträchtigen und dauerdefizitären Betätigungen der öffentlichen Hand zum Zwecke der Gewinnsteuerminimierung, der sogenannte steuerliche Querverbund, ist seit Jahrzehnten ein zentraler Streitpunkt. An diesem Umstand hat sich auch nach der Integration der historisch gewachsenen Regulatorien in das Körperschaftsteuergesetz nichts Grundlegendes geändert.

Ausgehend von einer einleitenden Darstellung der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand mit Blick auf die verfassungsrechtliche Zulässigkeit und die realwirtschaftliche Bedeutung widmet sich der Autor sowohl der Darstellung der neu geschaffenen Regelungen als auch ihrer Konformität mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für steuerliche (Verschonungs-) Subventionen. Diesen Vorgaben wird der steuerliche Querverbund jedoch nicht gerecht.

Unter anderem über einen Prinzipienvergleich zu dem steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht gelangt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber sich trotz bestehender Ähnlichkeiten nicht an die Grundsätze binden lässt, die er im Gemeinnützigkeitsrecht zum Schutz des steuerlichen Wettbewerbs aufstellt, obgleich der Hauptzweck der Besteuerung der öffentlichen Hand in der Herstellung der Wettbewerbsneutralität zu suchen ist. Die sich hieraus ergebende Verfassungswidrigkeit kann weder durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit an der Unterhaltung der dauerdefizitären Betätigungen, die Zuordnung zu Elementen der Daseinsvorsorge noch durch die kommunale Selbstverwaltungsgarantie einer Rechtfertigung zugeführt werden.

Abschließend unterbreitet der Verfasser eine Modifikation der aktuellen gesetzlichen Regelungen, die sowohl den praktischen Belangen der kommunalen Wirtschaftstätigkeit, als auch dem Schutz des privatwirtschaftlichen Wettbewerbs gerecht wird.