Details

Neumann, Andreas
Rechtsgeschichte, Rechtsfindung und Rechtsfortbildung im Islam
Enzyklopädien des islamischen Rechts unter besonderer Berücksichtigung Ägyptens und der Nasser-Enzyklopädie
Kovac, J.
978-3-8300-5142-8
1. Aufl. 2012 / 324 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Nur al-hikma. Band: 6

Das Buch stellt einen Forschungsbeitrag zur Scharia sowie zur neueren Geschichte Ägyptens dar. Erkenntnisgegenstand ist die Literaturgattung der Scharia-Enzyklopädie. Beschrieben wird nach einer allgemeinen Einführung in die Scharia und in ihre Terminologie, wie es zur Entstehung der neueren Gattung alphabetisch geordneter Enzyklopädien zur Schariawissenschaft gekommen ist.

Die Nasser-Enzyklopädie (Mawsū'at Gamāl 'Abd an-Nāsir fī l-fiqh al-islāmī), später umbenannt in „Enzyklopädie der Schariawissenschaft“ (Mawsū'at al-fiqh al-islāmī), wurde zur Zeit der Vereinigten Arabischen Republik (1958–1961) in Kairo unter der Ägide des zu jener Zeit im Islam-Ministerium neu eingerichteten Obersten Rates für die islamischen Angelegenheiten initiiert. Dies geschah am Beispiel eines syrischen Projekts an der neu eingerichteten Scharia-Fakultät der Universität in Damaskus. Wie dieses entstanden ist und warum Nasser die Einrichtung des Projekts an der Azhar förderte, wird untersucht.

Anhand von zwei Textstufen wird die Einleitung der Nasser-Enzyklopädie analysiert. Anonymisierter Autor dieser an schariatheoretischen Informationen reichhaltigen Schrift ist Muhammad Ahmad Farag as-Sanhūrī (1891–1977), der in seinem interessanten Gelehrtenleben verschiedene Schlüsselpositionen innehatte. Zur Analyse herangezogen wird des Weiteren sein Vortrag im Rahmen der Azhar-Akademie für die islamischen Studien über die Fortbildung des staatlich gesetzten Rechts durch die Verfahren der Auswahl aus den Bestimmungen der unterschiedlichen Schariaschulen und der weiter reichenden Kombinatorik von Teilen schariatischer Regelungen unterschiedlicher Provenienz zu neuen religiösrechtlichen Bestimmungen. Sind diese Verfahren aus der Perspektive des tradierten sunnitischen Islams unbedenklich? Wird die eigenständige Auslegungsbemühung und damit „Rechtsfindung“ und „Rechtsfortbildung“ auf diese Art und Weise wiederbelebt? Welche Bedeutung hat dabei die seit den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts zunehmende Publikationsflut an Scharia-Enzyklopädien?