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Klingelhöfer, Jennifer
Organisationshaft
Ein gesetzlich nicht geregelter, dem Maßregelvollzug vorausgehender Freiheitsentzug
Kovac, J.
978-3-8300-6129-8
1. Aufl. 2012 / 312 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Strafrecht in Forschung und Praxis. Band: 222

Seit vielen Jahren wird bundesweit regelmäßig die sog. Organisationshaft praktiziert. Dabei handelt es sich um eine besondere Haftform, die parallel zu der Überbelegungssituation der Maßregeleinrichtungen Einzug in den Vollzugsalltag gehalten hat. Regelmäßig steht für einen zu einer Maßregelunterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt Verurteilten zum Zeitpunkt der Rechtskraft des Urteils ein Maßregelplatz nicht zur Verfügung und er wird vorübergehend in einer Einrichtung des Strafvollzugs untergebracht.

Angesichts der praktischen Bedeutung, der langen Tradition und der Vielzahl brisanter Rechtsfragen ist es geradezu verwunderlich, dass mit dieser Arbeit erstmals eine Monographie zu diesem Thema vorliegt. Dabei werden in großem Umfang neu aufgetretene Fragestellungen bearbeitet und es werden wichtige Anregungen gegeben, indem ein bisher kaum beachteter Betrachtungsgegenstand erstmals umfassend analysiert wird. Es werden grundsätzliche Überlegungen zu Rechtsnatur und Anordnungsvoraussetzungen von Maßregeln der Besserung und Sicherung, der Überbelegungssituation im Maßregelvollzug sowie Ausgangssituationen einer Organisationshaft einschließlich damit assoziierter Problemmöglichkeiten dargestellt. Auch die Ursachen für die Entstehung der Organisationshaft werden ausführlich diskutiert.

Da durch diese Form der Freiheitsentziehung zahlreiche Rechtspositionen nicht nur des Verurteilten betroffen sind, ist eine Rechtsgrundlage erforderlich. Eine solche gibt es nicht, weshalb in der vorliegenden Arbeit Überlegungen angestellt werden, eine Rechtsgrundlage zu „konstruieren“. Die Arbeit setzt sich mit Alternativen zur Organisationshaft ebenso auseinander wie Konsequenzen der rechtswidrigen Praxis dieser Haftform beleuchtet werden. Schließlich werden Lösungsvorschläge ausgearbeitet und auch eine sehr differenzierte rechtliche Fassung der Organisationshaft in Form einer Regelung in der Strafprozessordnung vorgeschlagen.