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Schmidt, Sarah-Lena
Der Frankfurter Wachensturm von 1833 und der Deutsche Bund
Deutungen in verfassungsgeschichtlichem Kontext
Kovac, J.
978-3-8300-5902-8
1. Aufl. 2011 / 310 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Rechtsgeschichtliche Studien. Band: 46

Der Frankfurter Wachensturm vom 3. April 1833 sollte dazu dienen, in ganz Deutschland eine allgemeine Revolution auszulösen. Das Unternehmen scheiterte, schon wenige Stunden nach dem Beginn des Aufstandes konnte das heranrückende Linienmilitär die besetzte Haupt- und Konstablerwache zurückerobern und die Wachenstürmer in die Flucht schlagen. Die Folgen für die Freie Reichsstadt Frankfurt und die deutsche Opposition blieben jedoch über Jahre spürbar: Neben einer Bundes­intervention in Frankfurt zog der Wachensturm zahlreiche reaktionäre Maßnahmen des Deutschen Bundes nach sich.
Die Verfasserin beschäftigt sich mit der Problematik der Zeitbedingtheit verfassungsgeschichtlicher Rezeption in Bezug auf den Frankfurter Wachensturm und den Deutschen Bund. Im Zentrum der Untersuchung steht einerseits die wissenschaftliche Rezeption, andererseits die populäre Rezeption anhand des Mediums Zeitung. Durch diese Vorgehensweise soll ein Gesamtbild der Erinnerung an den Frankfurter Wachensturm gezeichnet und der Frage nachgegangen werden, unter welchen Umständen eine geschichtspolitische Inanspruchnahme des Ereignisses stattfindet und ob sich möglicherweise eine Erinnerungskultur an den Wachensturm entwickelt. Dabei wird sowohl der Einfluss epochaler verfassungspolitischer Zäsuren als auch der verfassungspolitische und biographische Hintergrund des einzelnen Verfassungsgeschichtsschreibers gewürdigt.
Ziel dieser Untersuchung ist es, den methodischen Ansatz der Erinnerungskultur für die Verfassungsgeschichte fruchtbar zu machen. Als Ansatzpunkt dient ein weniger bekanntes Ereignis wie der Frankfurter Wachensturm, der aus diesem Grund zunächst historisch aufgearbeitet werden muss, bevor die Rezeptionsgeschichte vor dem historischen Bezugsrahmen des Deutschen Bundes bis 1990 nachgezeichnet wird. Das Buch soll einen Beitrag dazu leisten, zwischen bewusster Instrumen­talisierung geschichtlicher Ereignisse einerseits und der unumgänglichen Zeitgebundenheit der Wahrnehmung der Historie anderseits zu unterscheiden.