Details

Schmidt, Till
Die Geschäftsführerbestellung im reformierten GmbH-Recht
Eignungskriterien und Gesellschafterhaftung nach dem MoMiG
Kovac, J.
978-3-8300-5846-5
1. Aufl. 2011 / 374 S.
Monographie/Dissertation

Lieferstatus unbekannt, wir recherchieren bei Anfrage

95,00 €

inkl. MwSt.
Versandkostenfrei

+ zum Warenkorb

Kurzbeschreibung

Reihe: Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht. Band: 96

Das Werk befasst sich in erster Linie mit der sehr praxisrelevanten Frage, wer Geschäftsführer einer GmbH sein kann. Die Problematik hat insbesondere an Aktualität gewonnen, weil das MoMiG insoweit neue Regelungen gebracht hat.
Dargestellt werden zunächst Bedeutung und Stellung des Geschäfts­leitungsorgans sowie das Procedere seiner Bestellung (einschließlich einer Klärung, wie die Versicherung nach §§ 8, 39 GmbHG formuliert werden kann). Der zweite Teil befasst sich mit den gesetzlich vorgeschriebenen Eignungskriterien für das Geschäftsführeramt unter Einbeziehung der neu aufgenommenen Tätigkeitsverbote nach § 6 Abs. 2 GmbHG. Dabei werden die einzelnen relevanten behördlichen und gerichtlichen Verbotsentscheidungen sowie die einschlägigen Katalog­delikte ausführlich aufgeführt. Von besonderer Bedeutung ist dabei u. a. die neu eingefügte Mindeststrafgrenze. Diesbezüglich zeigt der Verfasser detailliert auf, wie die Problematik der Gesamt- und Einheitsstrafenbildung beim Zusammentreffen von Katalog- und Nichtkatalogstraftaten im Einzelnen zu bewerten ist. Anschließend werden weitere mögliche gesetzliche Eignungskriterien diskutiert sowie das deutsche Inhabilitätssystem mit dem der englischen Tätigkeitsverbote („disqualification order“) abgeglichen.
Im dritten Teil werden die Möglichkeiten der Festlegung gesellschaftsvertraglicher Eignungsvorgaben durch die Gesellschafter selbst erläutert. Von besonderem Interesse ist dabei die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang das AGG Grenzen für die Ausgestaltung der Satzung zieht. Geklärt wird auch, welche Konsequenzen ein Verstoß gegen entsprechende Eignungsvorgaben in der Satzung nach sich zieht. Im vierten und letzten Teil zeigt der Verfasser die neuen Haftungsgefahren der Gesellschafter nach § 6 Abs. 5 GmbHG auf.