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Vent, Ulrike
Die Namensführung des Kindes in Italien einschließlich einer vergleichenden Darstellung des Kindesnamensrechts
Kovac, J.
978-3-8300-5642-3
1. Aufl. 2011 / 314 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Schriften zum ausländischen Recht. Band: 4

Auf rund 300 Seiten werden in deutscher Sprache detailliert und kompetent Informationen zum italienischen Namensrecht, insbesondere dem Kindesnamensrecht, geliefert. Anhand der parallelen Gegenüberstellung der verschiedenen Rechtsdisziplinen wird zunächst umfassend die Namensführung des Kindes dargestellt, wobei v.a. das Internationale Privatrecht Italiens bzw. die einzelnen Kollisionsbestimmungen und deren praktische Auswirkung auf das Namensrecht analysiert werden. Darüber hinaus werden alle Aspekte des italienischen Personennamensrechts, unter besonderer Berücksichtigung des Ehenamensrechts, beleuchtet. Spannend ist besonders die Betrachtung der Funktionen des Namens, die sich zur Zeit im Wandel befinden, und die möglichen zukünftigen Tendenzen im Kindesnamensrecht. Weitere Themen sind u.a. die Entwicklung des Namensrechts, der Schutz des Rechts auf einen Namen und die Kritik am aktuellen System der Namensvergabe in Italien.
Gleichzeitig wird ein internationaler Rechtsvergleich zum Thema geboten. Anhand einer Auswahl von Staaten, den Vertretern der wichtigsten Rechtskreise, wird illustriert, wie die Namensführung des Kindes weltweit gehandhabt wird.
Auch das Kindesnamensrecht im Rahmen des Rechts der EU wird in gut lesbarer Form dargestellt. Gerade die Untersuchung der Materie anhand der Rechtsfortentwicklung durch den EuGH hat in dieser Form und unter Berücksichtigung des im Dezember 2009 in Kraft getretenen AEUV noch nie zuvor stattgefunden.
Auf der Basis der deskriptiven Darstellung und im Hinblick auf das rechts- und gesellschaftspolitische Desiderat einer neuen Regelung des Kindesnamensrecht in der italienischen Rechtsordnung, wird schließlich ein konkretes Lösungsmodell aufgezeigt, welches die Ziele, die Umsetzung der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau sowie die Berücksichtigung von anderen sozialpolitischen Veränderungen (z.B. Verbreitung der faktischen Lebensgemeinschaft an Stelle der ehelichen Gemeinschaft), zu erreichen versucht.