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Graba, Hans-Ulrich
Die Abänderung von Unterhaltstiteln
C.H. Beck
978-3-406-62066-9
4. Aufl. 2011 / 262 S.
Leitfaden

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Kurzbeschreibung

Reihe: C.H. Beck Familienrecht

Die Abänderung von Unterhaltstiteln ist eines der wichtigen Aufgabenfelder familienrechtlich tätiger Anwälte. Die häufig viele Jahre nach einer Trennung oder Scheidung liegende neue Konfliktsituation wirft regelmäßig schwierige rechtliche und prozessuale Fragen auf. Das Buch von Graba bietet zu diesem Themenkomplex eine detaillierte und praxisnahe Erläuterung aller mit der Anwendung des § 238 FamFG einhergehenden Rechtsfragen.

Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.1.2011, in der die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Dreiteilungsmethode des Geschiedenenunterhalts für verfassungswidrig erklärt wurde, ergibt sich ein Korrekturbedarf bei Tausenden von Unterhaltsentscheidungen. Das Zurückgehen auf die vor 2006 geltende Rechtsprechung führt in der Regel dazu, dass der geschiedenen Ehefrau ein höherer als der zugesprochene Unterhalt zusteht. Im Wege einer Abänderungsklage nach §§ 238 ff. FamFG kann ein veränderter Unterhalt für den Zeitraum ab Bekanntwerden der Verfassungsgerichtsentscheidung eingeklagt werden. Hierbei sind zahlreiche schwierige Rechtsfragen zu beachten, die das Werk von Graba verständlich und praxisorientiert erläutert.

Inhalt
- Die Abänderungsklage im System des familiengerichtlichen Rechtsschutzes (Entstehungsgeschichte der derzeitigen gesetzlichen Regelung im FamFG, Festsetzung und Titulierung von Unterhaltsansprüchen, Abänderbarkeit und Bindung an die Unterhaltsfestsetzung, Abänderungsklage oder Erstklage, Abänderungsklage oder Vollstreckungsgegenklage, Abänderungsklage oder vereinfachtes Verfahren)
- Voraussetzungen einer Unterhaltsabänderung (allgemeine Voraussetzungen der Abänderungsklage, Änderung der Verhältnisse, wesentliche Änderung, Eintritt der Änderung)
- Vollzug der Unterhaltsabänderung (Unterhaltsanpassung, Abänderungszeitraum, Abänderung ausländischer Titel, Abänderungsentscheidung)