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Louis, Hans Walter (Hrsg.)
Das Bundesnaturschutzgesetz 2010
Textausgabe / Synopse
vhw
978-3-87941-947-0
2. Aufl. 2011 / 400 S.
Textsammlung

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Kurzbeschreibung

Zur Neuregelung des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist das neue Bundesnaturschutzgesetz am 1. März 2010 in Kraft getreten. Nach Abschaffung der Rahmengesetzgebungskompetenz gehört das BNatSchG nunmehr zur konkurrierenden Gesetzgebung. Soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht hat, sind die Länder von der Gesetzgebungskompetenz ausgeschlossen, sofern sie nicht von dem Abweichungsrecht Gebrauch machen oder das Gesetz für Teilbereiche Öffnungsklausen enthält.
Alle Bundesländer stehen nun vor der Aufgabe, ihre Landesnaturschutzgesetze den Regelungen der veränderten bundesrechtlichen Ausgangslage anzupassen.

Alte und neue Bestimmungen im Vergleich
Da es nunmehr unmittelbar geltendes Recht darstellt, muss sich die Arbeit mit der geltenden Fassung des Bundesnaturschutzgesetzes neu einspielen. Um das zu erleichtern, bietet der vhw-Verlag die vorliegende Gesetzestextsynopse an. Die Textsynopse soll eine praktische Hilfe für den Umgang mit der BNatSchG-Neufassung sein.

Eine Arbeitserleichterung für die Praxis
Das Gesetz ist gegenüber der bis zum 28. Februar 2010 geltenden Fassung grundlegend neu gefasst worden; das heißt u. a. eine neue Abfolge des in den einzelnen Paragraphen geregelten materiellen und formellen Rechts. Dabei wurden Regeltatbestände unverändert übernommen, ergänzt bzw. konkretisiert, sowie neue hinzugefügt.
In der vorliegenden Gesetzestextsynopse werden die neue und die alte Fassung des Bundesnaturschutzgesetzes gegenübergestellt. Änderungen und Ergänzungen sind hervorgehoben. Im Anhang finden Sie die Naturschutzgesetze der Bundesländer Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, die bereits frühzeitig ihre Landesgesetze an die veränderte bundesrechtliche Ausgangslage angepasst haben. In den Fußnoten des Textes des Bundesnaturschutzgesetzes finden Sie Hinweise, von welchen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes in diesen Bundesländern abgewichen wurde.
Die Textsynopse wird ergänzt durch eine Einleitung von Prof. Dr. Hans Walter Louis LL.M., Braunschweig.