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Reich, Andreas
Bayerisches Universitätsklinikagesetz
Kommentar
Verlag Karl Heinrich Bock
978-3-86796-048-9
1. Aufl. 2010 / 248 S.
Kommentar

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Kurzbeschreibung

Das Bayerische Universitätsklinikagesetz trat als Teil der Hochschulreform am 1. Juni 2006 in Kraft und folgte den für Klinika im Bayerischen Hochschulgesetz behandelten Sonderregelungen. Nach der Kommentierung des Bayerischen Hochschulgesetzes, widmete sich der Autor, auf vielfachen Wunsch hin, auch den seit 2006 "ausgegliederten" Regelungen zu den Universitätskliniken.

Reich erläutert das Universitätsklinikagesetz in bewährter Art und Weise praxisorientiert und prägnant. Wichtige Schwerpunkte der Kommentierung sind: Aufgaben der Klinika, Vorgaben für die Finanzierung und die Wirtschaftsführung, Stellung und Aufgabe des Aufsichtsrats, des Klinikumsvorstands und der Klinikumskonferenz, Stellung und Aufgabe des Ärztlichen Direktors, des Kaufmännischen Direktors und des Pflegedirektors, Zusammenarbeit mit Universität und Medizinischer Fakultät und die Stellung des am Klinikum beschäftigten Personals.

Zusätzlich erörtert Reich Spezialfragen wie etwa zur Errichtung, Änderung und Aufhebung von Kliniken, klinischen und sonstigen Einrichtungen sowie von selbständigen Abteilungen innerhalb derartiger Einrichtungen. Auch die Gefahren im Rahmen einer Privatisierung hinsichtlich der Einsparungen im Bereich der Klinikumsseelsorge und des "Verkaufs" von Chefarztstellen werden thematisiert.

Das Werk wendet sich an sämtliche Beschäftigte der Klinika, insbesondere an die Amtsinhaber und Leiter von Kliniken, klinischen und sonstigen Einrichtungen sowie von selbständigen Abteilungen. Zielgruppe sind zudem Rechtsanwälte, die im Verwaltungsrecht oder im Medizinrecht arbeiten sowie Hochschullehrer und Beamte in den Staatsministerien und den Universitätsverwaltungen.