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Henssler, Martin / Deckenbrock, Christian / Esch, Christian
Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz für Architekten und Bauingenieure
Rechtliche Grundlagen für die Praxis, erweiterte Beratungsfelder und Praxistipps
Dashöfer
978-3-939663-95-9
2. Aufl. 2010 / 47 S.
Leitfaden

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Kurzbeschreibung

Der Architekt hat - ganz selbstverständlich - für die Einreichung des Bauantrages das öffentliche Baurecht zu prüfen und dem Bauherrn über dessen Grenzen und Schranken zu beraten. Auch Verhandlungen mit den Bietern - die sich häufig auch auf Rechtsfragen beziehen - gehören nach der Leistungsphase 7 zu den Grundleistungen des Architektenwerkes. Gleiches gilt für die Mängelbearbeitung am Ende der Leistungsphase 8 und während der Leistungsphase 9. Am Rande der Rechtsberatung bewegte sich der Architekt also immer schon. Durch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) sind jedoch Nebentätigkeitsfelder erweitert worden, die unsere Autoren Ihnen in diesem Praxisleitfaden darstellen und erläutern.