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Gersdorf, Hubertus
Legitimation und Limitierung von Onlineangeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Konzeption der Kommunikationsverfassung des 21. Jahrhunderts. Rechtsgutachten im Auftrag der Stiftervereinigung der Presse
Duncker & Humblot
978-3-428-13023-8
1. Aufl. 2009 / 130 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

"Wer nicht online geht, wandert ins Museum" (Markus Schächter). Eine Internetpräsenz ist nicht nur für den etablierten Kreis der Rundfunkveranstalter und der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, sondern für die gesamte Informationsgesellschaft unverzichtbar. Da Rundfunk und Presse durch unterschiedliche Ordnungsprinzipien gekennzeichnet sind, stoßen im Internet zwei Welten aufeinander. Welche Welt gilt im Internet? Und insbesondere: Darf es oder muss es öffentlich-rechtliche Angebote auch im Internet geben? Eine Antwort auf diese Fragen kann nur dann gefunden werden, wenn man grundrechtstheoretischen Boden betritt. Die Konzeption des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG als "dienende Freiheit" ist Chiffre zur Legitimation eines umfassenden Onlineengagements des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese Konzeption trägt den grundlegenden Änderungen der modernen Informationsgesellschaft, in der Medien-Freiheiten Jedermann-Freiheiten sind, nicht Rechnung. Sie besitzt auch keine Anschlussfähigkeit an die europarechtliche Grundrechtsdogmatik, die "dienende (Medien-)Freiheiten" nicht kennt. Erforderlich ist eine (Wieder-)Belebung des individualrechtlichen Kerns der grundrechtlich geschützten Rundfunkfreiheit. Nach Maßgabe der gebotenen (Neu-)Konzeption der grundrechtlichen Kommunikationsverfassung ist eine Vollversorgung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet von Verfassungs wegen unzulässig. Gebührenfinanzierte Onlineangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind nur zulässig, wenn sie im Vergleich zu den Angeboten Privater einen (quantitativen oder qualitativen) kommunikativen Mehrwert begründen. Darüber hinaus sind besondere Vorkehrungen der Vielfaltsicherung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk notwendig. Semistaatliche Organisationsstrukturen - wie beim ZDF - rechtfertigen kein (Gebühren-)Privileg. 03 A. Gegenstand und Gang der Untersuchung - B. Bedeutung des Internet in der Informationsgesellschaft: Internet als Mitmach-Netz: Massenkommunikation als (Jedermann-)Kommunikation für und durch die Masse - Bedeutungszuwachs des Internet in Deutschland - Technologisches Umfeld: Rasanter Anstieg von Festnetz- und mobilen Breitbandanschlüssen - C. Verfassungsrechtliche Grundlegung: Kardinalfrage: Von welchem Verständnis der Massenkommunikationsgrundrechte geht man aus? - Massenkommunikationsgrundrechte als Funktionsgrundrechte: Konzeption (offene Fragen) Auswirkungen auf die Legitimation öffentlich-rechtlicher Onlineangebote - (Neu-)Konzeption der grundgesetzlichen Kommunikationsverfassung - D. Legitimation und Limitierung gebührenfinanzierter Telemedien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Verfassungsrechtliches Verbot einer Vollversorgung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet - Quantitativer kommunikativer Mehrwert der Telemedien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - Qualitativer kommunikativer Mehrwert der Telemedien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - Legitimation und Limitierung von Textdiensten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - E. Verfassungsrechtliche Notwendigkeit einer Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch ein externes und staatsfrei organisiertes Kontrollgremium - Zusammenfassung in Thesen: Gegenstand der Untersuchung - Verfassungsrechtliche Grundlegung - Legitimation und Limitierung gebührenfinanzierter Telemedien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - Literaturverzeichnis