Details

Welp, Kai
Die Auskunftspflicht von Access-Providern nach dem Urheberrechtsgesetz
C.H. Beck
978-3-406-59765-7
1. Aufl. 2009 / 377 S.
Monographie/Dissertation

Lieferstatus unbekannt, wir recherchieren bei Anfrage

44,00 €

inkl. MwSt.
Versandkostenfrei

+ zum Warenkorb

Kurzbeschreibung

Reihe: Information und Recht. Band: 73

Mit dem am 1. September 2008 in Kraft getretenen Durchsetzungsgesetz haben private Rechteinhaber erstmals die Möglichkeit, zur Identifizierung von Rechtsverletzern im Internet auf zivilrechtlichem Weg gegen Internet-Access-Provider vorzugehen. Die Einführung des Auskunftsanspruchs nach § 101 UrhG durch dieses Gesetz gehörte zu den rechtspolitisch umstrittensten Themen bei der Umsetzung der Enforcement-Richtlinie. Das Auskunftsverfahren bewegt sich an der Schnittstelle zwischen Immaterialgüterrecht und Datenschutzrecht. Der Gesetzgeber hatte die Aufgabe, das Rechtsverfolgungsinteresse der Rechteinhaber, das Geheimhaltungsinteresse der Internetnutzer und die wirtschaftlichen Interessen der Provider zum Ausgleich zu bringen.

Die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ergangenen Urteile haben gezeigt, dass die gesetzliche Regelung zahlreiche Fragen offen lässt. Der vorliegende Band leistet einen Beitrag zur Klärung der offenen Fragen und zeigt unter Auswertung der Gesetzesmaterialen, Literatur und Rechtsprechung die Schwächen der Regelung auf, die in der fehlenden Verknüpfung zwischen den Rechtsmaterien liegen.

Dargestellt werden:
- die technischen Grundlagen des Internet-Access-Providings
- die Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Durchsetzungsgesetzes
- die europarechtliche Verortung der Auskunftserteilung nach der Enforcement-Richtlinie und der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation
- die Anspruchsvoraussetzungen des § 101 UrhG n.F.
- die datenschutzrechtliche Beurteilung der Auskunftserteilung nach Verfassungsrecht und einfachem Recht
- die Zulässigkeit der Speicherung von Verkehrsdaten beim Access-Provider unter Berücksichtigung der Vorratsdatenspeicherung
- die Auskunftserteilung nach § 406e StPO
- - das Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG n.F. unter besonderer Berücksichtigung des vorläufigen Rechtsschutzes.