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Rotsch, Thomas
"Einheitstäterschaft" statt Tatherrschaft
Zur Abkehr von einem differenzierenden Beteiligungsformensystem in einer normativ-funktionalen Straftatlehre
Mohr Siebeck
978-3-16-149811-4
1. Aufl. 2009 / 556 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Das deutsche Strafrecht unterscheidet verschiedene Beteiligungsformen. Während einerseits in Par. 25 StGB die einzelnen Formen von Täterschaft normiert sind, ist andererseits die Teilnahme in Par. 26 StGB (Anstiftung) und Par. 27 StGB (Beihilfe) geregelt. Thomas Rotsch setzt bei der Erkenntnis an, dass eine überzeugende Abgrenzung dieser Beteiligungsformen bis heute nicht gelungen ist. In Überwindung des klassischen Einheitstätersystems unternimmt er erstmals den Versuch, die Grundlage für eine normativ-funktionale Straftatlehre zu schaffen, die auf jegliche - terminologische wie sachliche - Differenzierung verzichtet. In diesem zweistufigen normativen System strafunrechtsrelevanter Zuständigkeit erfolgt eine Zuschreibung strafrechtlicher Verantwortlichkeit allein über die Unterscheidung in unmittelbare und mittelbare Rechtsgutsbeeinträchtigungen.